Eingeladen zu dieser Besprechung waren insbesondere der Gemeindepräsident, der Gemeinderat und Baukommissionspräsident und die Gemeindeschreiberin. Thema der Besprechung seien die Bearbeitung des hängigen Baugesuchs und der Voranfrage sowie die Behebung der Mängel gemäss Wiederherstellungsverfügung vom 1. Juli 2014.20 Der Verfügung der Gemeinde vom 11. April 2016 kann entnommen werden, dass die Gemeinde anlässlich der Begehung vom 25. Januar 2016 feststellte, dass die gemäss Wiederherstellungsverfügung geforderten Massnahmen bis dato im Wesentlichen nicht erfüllt worden