Die Gemeinde hatte anlässlich des Termins vom 15. Dezember 2014 aufgrund der bestehenden Mängel die Ersatzvornahme in Aussicht gestellt, wenn sich bis im Februar nichts ändere.19 Mit Schreiben vom 14. Januar 2016 kündigte die Gemeinde unter Bezugnahme auf die mit dem Beschwerdeführer geführten Telefongespräche eine Besichtigung und Besprechung am 25. Januar 2016 auf dem Hof des Beschwerdeführers an. Eingeladen zu dieser Besprechung waren insbesondere der Gemeindepräsident, der Gemeinderat und Baukommissionspräsident und die Gemeindeschreiberin.