e) Die Gemeinde verlangt zudem die Vergütung eines Aufwandes von 10 Stunden der Baukommission für den Zeitraum 2008 bis 2016 für Besichtigungen vor Ort, Behandlung in der Kommission, Korrespondenz für diverse Baugesuche des Beschwerdeführers und für Augenscheine bezüglich Gewässerverschmutzung. Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dieser Aufwand sei nicht zu berücksichtigen, da die Leistungen nicht konkret zuordnungsbar seien. Es sei auch nicht klar, wer diese erbracht haben soll. Keine der genannten Aufwendungen stünde im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vollzug der Dauerverfügung. Zudem gebe es keine Rapporte/Timesheets dazu.