Nebst dem Protokollführer hätte dafür die Anwesenheit der Gemeindepräsidentin oder des für das Ressort zuständigen Gemeinderates gereicht. Um allfälligen Sicherheitsbedenken zu begegnen, wäre zudem eher der Beizug der Polizei angezeigt gewesen. Die Gemeinde kann deshalb an dieser Stelle nur 2.30 Stunden für die Anwesenheit von zwei Gemeindevertretern verrechnen. Hingegen reicht das von der Gemeinde als Beilage 6 eingereichte Protokoll der Betriebskontrolle für den Nachweis dieses Aufwandes aus und ersetzt vorliegend die vom Gebührenreglement geforderten Rapporte.