In der Wiederherstellungsverfügung vom 1. Juli 2014 ordnete die Gemeinde unterschiedlich lange Fristen für die Umsetzung der Massnahmen an. Die Betriebskontrolle vom 15. Dezember 2014 fand gemäss dem Protokoll der Gemeinde statt, um die Einhaltung der bereits abgelaufenen Ein- und Dreimonatsfristen zu überprüfen.17 Eine Überprüfung durch die Behörden war damit gerechtfertigt. Es ist für die Gemeinde zweifellos schwierig, solche Betriebskontrollen durchzuführen.