d) Die Gemeinde macht zudem einen Aufwand von 3.45 Stunden geltend für die Teilnahme der Gemeindepräsidentin, des Gemeindeschreibers und des Baukommissionspräsidenten an der Betriebskontrolle vom 15. Dezember 2014 auf dem Hof des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer bestreitet, dass es von Seiten der Gemeinde drei Personen brauchte, um die Betriebskontrolle durchzuführen. Zudem sei zu diesem Zeitpunkt für einen Teil der Massnahmen die Frist noch gar nicht abgelaufen gewesen und es fehlten die Rapporte/Timesheets für den angeblichen Aufwand.