Zudem sei der angebliche Aufwand von 100 Stunden nicht nachvollziehbar und von der Gemeinde mit entsprechenden Belegen zu beweisen. Auf Ersuchen des Rechtsamtes konkretisierte die Gemeinde ihren Aufwand zweimal (Schreiben vom 1. November 2019 und Schreiben vom 29. Januar 2020) und der Beschwerdeführer brachte seine Einwendungen dazu in den Schreiben vom 18. Dezember 2019 und 11. März 2020 vor.