a) Die Gemeinde stellte dem Beschwerdeführer eine Pauschale von Fr. 10'000.– für Gemeinde-/Behördenaufwand von 100 Stunden à je Fr. 100.– in Rechnung. In seiner Beschwerde bringt der Beschwerdeführer vor, es sei widersprüchlich, wenn die Gemeinde einerseits von einer Pauschale ausgehe und andererseits eine Stundenberechnung vornehme. Zudem sei der angebliche Aufwand von 100 Stunden nicht nachvollziehbar und von der Gemeinde mit entsprechenden Belegen zu beweisen.