Beschwerdeführer der Gemeinde mit, er wolle den Plan-/Bauwagen gelb und die Bandsäge orange zurück haben. Die Gemeinde antwortete, er könne diese Gegenstände nicht zu sich auf den Hof nehmen, da dort keine entsprechenden Abstellflächen bewilligt seien.12 Daraufhin stellte der Beschwerdeführer der Gemeinde eine Kopie eines Mietvertrages für einen Standplatz in einem Wagenschopf für eine mobile Sägerei und einen Baustellenwagen auf Anhänger zu. Weiter bat er um Kontaktaufnahme für einen Besprechungstermin.13 Mit Schreiben vom 13. Februar 2017 bat der Beschwerdeführer um Absetzung des zwischenzeitlich vereinbarten Termins.