c) Die Gemeinde bringt zu dieser Rüge nichts Spezielles vor. In ihrer Vernehmlassung vom 17. September 2019 verweist sie bezüglich des ganzen Verfahrens auf die geführten Korrespondenzen und die Vorakten. d) Die Gemeinde teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 mit, sie habe den Plan-/Bauwagen gelb und die Bandsäge orange bei einer Recyclingfirma eingelagert. Der Beschwerdeführer habe Gelegenheit, über diese zu verfügen, bzw. diese bis 31. Januar 2017 zu veräussern. Sie bat um Kontaktaufnahme und führte aus, sie werde die Gegenstände nach Frist selber veräussern. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2016 teilte der