Aufgrund der Aktenlage ist hingegen nicht klar, ob das Baugesuch noch hängig war: Die Gemeinde forderte mit Schreiben vom 27. Januar 2016 weitere Angaben und ein Betriebs- und Bewirtschaftungskonzept und drohte an, die Gesuche würden als zurückgezogen gelten, sofern der Beschwerdeführer diese Unterlagen nicht bis am 29. Februar 2016 einreicht. Eine Reaktion auf diese Aufforderung ist zwar nicht aktenkundig, trotzdem befindet sich in den Baugesuchsakten nur eine nicht unterzeichnete Abschreibungsverfügung vom 7. April 2016, welche handschriftlich als Entwurf bezeichnet wird.