4/15 BVD 120/2019/57 die Weiterführung des Betriebs. Dies stellt die Grundlage dar für die von der Gemeinde erstellte Liste der zu entsorgenden Gegenstände und zur Beurteilung, welche Gerätschaften der Beschwerdeführer im mit den Experten definierten Hofraum belassen kann. Es war daher zweckmässig, ein Gutachten erstellen zu lassen.