Diese Unterlagen zeigen, dass der Beschwerdeführer Kenntnis vom Beizug des Inforamas hatte, sich nicht aktenkundig dagegen aussprach und dieser erfolgte, da die Gemeinde bei der Umsetzung der rechtskräftigen Wiederherstellungsverfügung vom 1. Juli 2014 einvernehmliche Lösungen mit dem Beschwerdeführer suchte und eine massvolle Umsetzung anstrebte. Aus dem Inventar des Inforama geht insbesondere hervor, welche Gerätschaften notwendig sind für 6 Vorakten "chronologisch" der Gemeinde, Beilage 16 7 Beilage 2 der Gemeinde 8 Beilage 1 der Gemeinde