Mit Schreiben vom 19. Juli 2016 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, sämtliche Gegenstände/betriebliches Inventar in den mit ihm definierten Hofraum zu verlegen. Sollten sich am nächsten Kontrolltermin vom 17. August 2016 nach wir vor Gegenstände und Material ausserhalb des definierten Hofraums befinden, müsse die Gemeinde zur Ersatzvornahme schreiten. Gemäss Protokollauszug des Gemeinderates vom 29. August 2016 liess sich bei einem erneuten Kontrollbesuch am 17. August 2016 nur eine leichte Verbesserung feststellen. Die meisten Gegenstände/Maschinen stünden nun im Hofraum oder seien weggeräumt worden.