In den Vorakten findet sich ein Plan, auf welchem der abgesteckte Hofraum ersichtlich ist und welchen der Beschwerdeführer unterzeichnet hat.6 Die Inventaraufnahme vom 15. Juli 2016 des Inforamas enthält eine Liste der vorgefunden Objekte mit Fotos, der Einschätzung bezüglich Betriebsnotwendigkeit und einer Empfehlung zur weiteren Verwendung der Fahrzeuge und Gerätschaften (Verkauf auf Occasion- oder Altmetallmarkt bzw. Entsorgung und Angabe des Verkehrswerts).7 Mit Schreiben vom 19. Juli 2016 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, sämtliche Gegenstände/betriebliches Inventar in den mit ihm definierten Hofraum zu verlegen.