d) Nachdem die Gemeinde am 11. April 2016 erstmals die Zwangsvollstreckung angekündigt hatte, teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Juni 2016 mit, aufgrund ihres Telefongesprächs werde am 6. Juli 2016 eine weitere Besichtigung und Besprechung vor Ort stattfinden. Es würden insbesondere A.________ und J.________ vom Inforama anwesend sein. Ziel der Begehung sei unter anderem die Aufnahme des zur Bewirtschaftung des Betriebs erforderlichen Inventars und die Aufnahme und visualisierte Definition des Hofraums.