c) Der Stellungnahme vom 29. Januar 2020 der Gemeinde kann entnommen werden, dass am 6. Juli 2016 eine Besprechung vor Ort mit dem Inforama stattfand, an welcher der Räumungstag vorbereitet und aus welchem ein umfassender Bericht mit Inventar zum Betrieb folgte. Die Gemeinde habe sicherstellen wollen, dass dem Beschwerdeführer nichts weggenommen werde, was er zur Bewirtschaftung benötige. Der Beizug des Inforamas sei eine zusätzliche Absicherung gewesen, "für einen verhältnismässigen Eingriff" zugunsten des Beschwerdeführers.