d) In der Beschwerde bestreitet der Beschwerdeführer die Beträge für die Inventarbewertung von total Fr. 2'245.–, die Fr. 2'151.60 für die Entsorgung von Grünabfällen, die Fr. 1'390.– für das Zügeln und Einlagern von diversen Maschinen durch die F.________ AG sowie die Pauschale von Fr. 10'000.– für den Aufwand der Gemeinde. Der Beschwerdeführer bringt in der Beschwerde zudem vor, die Gemeinde habe es versäumt, Offerten von zwei Entsorgungsfirmen einzuholen. Damit legte der Beschwerdeführer das Verfahren auf die vorgebrachten Punkte fest. In der Eingabe vom 18. Dezember 2019 bestreitet der Beschwerdeführer neu die Verpflegungskosten, die Kosten von B.___