ihren Rügen legt die beschwerdeführende Partei fest, in welcher Richtung und inwieweit sie das streitige Rechtsverhältnis überprüfen lassen will. Das muss sie innerhalb der Beschwerdefrist tun. Später erhobene Rügen sind unzulässig, auf sie ist – abgesehen von gewissen vorliegend nicht gegebenen Ausnahmen – nicht einzutreten.4 c) Soweit der Beschwerdeführer verlangt, die Gemeinde sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer für einen entsorgten Motormäher Schadenersatz von Fr. 5'000.– zu bezahlen, geht er über das Anfechtungsobjekt hinaus. Diesbezüglich kann auf die Beschwerde nicht eingetreten werden