__ AG von Fr. 17'772.45 (Fr. 235.– plus Fr. 17'537.45). Weiter stellte die Gemeinde für ihren Aufwand eine Pauschale von Fr. 10'000.– für 100 Stunden à je Fr. 100.– sowie Mahngebühren von zwei Mal Fr. 10.75, total Fr. 21.50, in Rechnung. Vom Totalbetrag von Fr. 30'213.40 zog sie die Kosten der Wiederherstellungsverfügung vom 7. Juli 2014 von Fr. 2'400.– ab.