a) Mit der angefochtenen Verfügung stellte die Gemeinde dem Beschwerdeführer für die Ersatzvornahme vom Oktober 2016 Fr. 27'813.40 in Rechnung. Dieser Betrag beinhaltet die Rechnungen für die Inventarbewertung des Betriebs des Beschwerdeführers von total Fr. 2'245.– (A.________ Fr. 425.– plus Inforama Rütti Fr. 1'820.–), für Verpflegungskosten von Fr. 174.45 (Volg: Fr. 24.75 plus Bäckerei: Fr. 149.70) sowie für die Räumung von B.________ mit dem Traktor und durch die F.________ AG von Fr. 17'772.45 (Fr. 235.– plus Fr. 17'537.45).