Nach verschiedenen Kontrollterminen und Versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Beschwerdeführer zu finden, führte die Gemeinde am 11. Oktober 2016 die Ersatzvornahme durch. 2. Mit Verfügung vom 16. Juli 2019 auferlegte die Gemeinde Heimiswil dem Beschwerdeführer die Kosten von Fr. 27'813.40 für die Räumungsarbeiten aus dem Jahr 2016 und verlangte dafür eine Gebühr von Fr. 32.30. 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 16. August 2019 – entsprechend der Rechtsmittelbelehrung – Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental ein. Dieses leitete die Beschwerde mit Schreiben vom 26. August 2019 zuständigkeitshalber weiter an die