4 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6 bis 8. RA Nr. 120/2019/55 Seite 4 von 9 Gemeinde infolge behaupteter Mehraufwendungen an Arbeitszeit und Maschineneinsatz bilden hingegen nicht Inhalt der angefochtenen Verfügung und können daher auch nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens sein. Insoweit ist nicht auf die Beschwerde einzutreten. Gleiches gilt folglich auch für die damit zusammenhängenden Beweisanträge des Beschwerdeführers (Einholung eines Gutachtens betreffend Ertragsausfall und Mehraufwand). 3. Baueinstellung