b) Anfechtungsobjekt im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist die Verfügung der Gemeinde Pieterlen vom 6. August 2019, mit welcher sie die sofortige Einstellung sämtlicher Aktivitäten im Zusammenhang mit den auf Parzelle Nr. C.________ angelegten Sanddepots verlangte und dem Beschwerdeführer zugleich das rechtliche Gehör gewährte sowie ihn auf die Möglichkeit hinwies, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Haftungs- bzw. Entschädigungspflichten seitens der 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).