4. Mit Verfügung vom 14. August 2019 hat das Rechtsamt das Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme abgewiesen. Gleichzeitig bat es die Gemeinde eine Vernehmlassung zur Beschwerde sowie zum Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme einzureichen und edierte die Vorakten. Die Gemeinde beantragt, die Beschwerde sowie die Kosten- und Entschädigungsforderungen des Beschwerdeführers seien abzuweisen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und