dieser Antrag wurde vom Rechtsamt der BVE, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 als sinngemässes Gesuch um Erlass einer superprovisorischen bzw. vorsorglichen Massnahme betreffend die Gewährung der aufschiebenden Wirkung an die Hand genommen. Zur Begründung führt der Beschwerdeführer im Wesentlichen sinngemäss aus, die von ihm mittels der Sanddepots beabsichtigte Bodenaufwertung sei baubewilligungsfrei und die Vorinstanz habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.