und/oder ein rechtsgültiger Entscheid über ein nachträgliches Baugesuch vorliegt. Gleichzeitig gab sie dem Beschwerdeführer Gelegenheit, bis am 9. September 2019 zur Angelegenheit schriftlich Stellung zu nehmen und wies diesen auf die Möglichkeit hin, innert der gleichen Frist ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die Kosten der Verfügung setzte die Gemeinde auf Fr. 220.– fest. Im Übrigen wies sie darauf hin, dass einer allfälligen Beschwerde gegen die Baueinstellung von Gesetzes wegen die aufschiebende Wirkung entzogen ist und bei Nichtbefolgung der Verfügung eine Busse droht.