1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Ziffer 3 der Verfügung der Gemeinde Diemerswil vom 13. Juni 2019 wird wie folgt angepasst: 03. Die Baupolizeibehörde Diemerswil behält sich weitere Verfügungen vor. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Gemeinde Diemerswil vom 13. Juni 2019 bestätigt.