3. Nach einem Meinungsaustausch mit der BVE leitete die VOL die Beschwerde zuständigkeitshalber an die BVE weiter, wo sie am 12. August 2019 eingegangen ist. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte anschliessend den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Diemerswil teilte mit Schreiben vom 5. September 2019 mit, sie verzichte auf eine Stellungnahme und die weitere Teilnahme am Verfahren. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerde- 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und