Weiter beantragen sie, Ziffer 7 der Verfügung vom 13. Juni 2019 sei aufzuheben und es sei ihnen für das vorinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung zulasten des Beschwerdegegners von Fr. 5'428.20 samt Auslagen und Mehrwertsteuer zuzusprechen. Eventualiter beantragen sie, die Ziffern 3 und 7 seine aufzuheben und zu neuer Beurteilung an die Einwohnergemeinde Diemerswil zurückzuweisen.