2. Gegen die Verfügung vom 13. Juni 2019 reichten die Beschwerdeführenden am 12. Juli 2019 Beschwerde bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern (VOL) ein. Sie beantragen, Ziffer 3 der Verfügung vom 13. Juni 2019 sei wie folgt anzupassen: "Die Baupolizeibehörde Diemerswil behält sich weitere Verfügungen vor." Weiter beantragen sie, Ziffer 7 der Verfügung vom 13. Juni 2019 sei aufzuheben und es sei ihnen für das vorinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung zulasten des Beschwerdegegners von Fr. 5'428.20 samt Auslagen und Mehrwertsteuer zuzusprechen.