Gemäss Ziffer 7 der Verfügung werden keine Parteikosten gesprochen. Als Folge dieser Verfügung vom 13. Juni 2019 schrieb das Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) das Beschwerdeverfahren RA Nr. 120/2019/34 betreffend Rechtsverzögerungsbeschwerde mit Verfügung vom 19. Juli 2019 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.