D.________" vom 30. August 2018 der Firma F.________ eingeholt. Am 23. April 2019 reichten die Beschwerdeführenden eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Mit Verfügung vom 13. Juni 2019 verpflichtete die Gemeinde Diemerswil den Beschwerdegegner zur Umsetzung verschiedener Massnahmen bei seinem Landwirtschaftsbetrieb mit Schweinezucht und Schweinemast.