4. Der Kanton (Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland) hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von Fr. 2'347.85 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Bern, handelnd durch die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün der Stadt Bern, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, mit A-Post - Bauinspektorat der Stadt Bern, mit Beilagen gemäss Ziff. 2, eingeschrieben RA Nr. 120/2019/50 Seite 13 von 13