1. Die Abschreibungsverfügung des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 28. Juni 2019 und das Verfahren vor dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland bis zum Zeitpunkt des Eingangs der baupolizeilichen Anzeige werden von Amtes wegen aufgehoben. 2. Die Anzeige des Beschwerdeführers vom 6. Mai 2019 samt Beweismittelverzeichnis (im Original) geht zuständigkeitshalber an das Bauinspektorat der Stadt Bern (Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie) zur Durchführung des Baupolizeiverfahrens im Sinne der Erwägungen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.