e) Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Anzeige vom 6. Mai 2019, es sei ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gegen die Beschwerdegegnerin einzuleiten. Zudem erklärte er ausdrücklich, er wolle sich als Partei am Verfahren beteiligen. Im baupolizeilichen Verfahren müsste unter Berücksichtigung der einschlägigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Legitimation bei Strassenbauprojekten geprüft werden, ob der Beschwerdeführer durch die geltend gemachten baurechtswidrigen Verhältnisse als Nachbar betroffen ist (vgl. Art.