Ein allfälliger Interessenskonflikt kann deshalb keinen Einfluss auf die primäre Zuständigkeit der Gemeindebaupolizeibehörde haben, da ansonsten die klaren gesetzlichen Bestimmungen zur Selbstverantwortung der Gemeinde unterlaufen würden. Vorliegend kommt hinzu, dass verschiedene Direktionen der Stadt Bern involviert sind und zumindest in personeller Hinsicht kein Interessenskonflikt bestehen dürfte. So ist das Bauinspektorat der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie angegliedert. Für den angeblich baurechtswidrigen Zustand soll demgegenüber die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün der Stadt Bern verantwortlich sein.