101 VRPG erheben wollte. Zudem erklärt er ausdrücklich, dass er sich am baupolizeilichen Verfahren als Partei beteiligen will. Er hat mit seiner Anzeige somit ein baupolizeiliches Verfahren ausgelöst. Verfügungen in baupolizeilichen Verfahren können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVE angefochten werden (Art. 49 Abs. 1 BauG). Die BVE ist somit zuständige Rechtsmittelbehörde. 2. Materielle Voraussetzungen der Aufhebung von Amtes wegen