N. 2. RA Nr. 120/2019/50 Seite 6 von 13 Verhältnisse betroffen ist oder wenn sie zu den nach Art. 35a BauG einspracheberechtigten Organisationen gehört (Art. 46 Abs. 2 Bst. a BauG). In diesem Fall hat sie Anspruch auf Erlass einer baupolizeilichen Verfügung.11