«1. Die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 28. Juni 2019 sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass die im April 2019 vorgenommene Verbreiterung der Mittelinsel mit Geländern an der Tramhaltestelle Kocherpark, Effingerstrasse, Bern, und die RA Nr. 120/2019/50 Seite 3 von 13 damit einhergehende Aufhebung der linken Fahrspur stadtauswärts baubewilligungspflichtig seien, eine Baubewilligung hierfür jedoch nicht vorliegt.