Das Regierungsstatthalteramt nahm die Eingabe des Beschwerdeführers als aufsichtsrechtliche Anzeige entgegen und gab der Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 8. Mai 2019 Gelegenheit zur Stellungnahme. In ihrer Eingabe vom 23. Mai 2019 teilte die Beschwerdegegnerin unter anderem mit, dem Beschwerdeführer komme im aufsichtsrechtlichen Verfahren keine Parteistellung zu. Bei den baulichen Massnahmen handle es sich um einen befristeten und somit baubewilligungsfreien Verkehrsversuch, der aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolge.