1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Köniz vom 10. Dezember 2018 wird aufgehoben. Die Sache wird im Sinne der Erwägung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Gemeinde Köniz hat den Beschwerdeführerinnen die Parteikosten von Fr. 2'775.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Köniz, Bauinspektorat, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion