G.________, dipl. Bauingenieur FH, des Ingenieurbüros F.________, schlägt in seinem Kurzbericht vom 1. Oktober 2018 eine Stabilisierung mittels eines betonierten Einzelfundamentes, eines Stahlträgers und einer Stahlstütze für ca. Fr. 1'500.00 vor. Der Kurzbericht enthält eine handgefertigte Skizze ohne weitere Einzelheiten zu den drei Stabilisierungselementen. Indem die Gemeinde in der angefochtenen Verfügung anordnete, es sei entsprechend dem Gutachter der F.________ ein Einzelfundament zu betonieren und die Decke mit einem 12 Vgl. Vorakten der Gemeinde im Verfahren RA 120/2018/82 pag. 30 ff.