Das Ingenieurbüro führte sinngemäss aus, andere Lösungen als die von den Beschwerdeführerinnen gewählte seien kostenintensiv und ästhetisch kaum befriedigend. Technisch sei zwar beinahe alles möglich, aber nicht immer sinnvoll.13 Die Baupolizei wies im Schreiben vom 19. Juli 2018 darauf hin, dass sie keinen Spielraum beim "Ob", sondern nur noch beim "Wie" habe. Da die ergänzenden Ausführungen des Mitarbeiters des Ingenieurbüros H.________ erneut nicht vollständig Antwort auf die gestellten Fragen geben würden, werde die Baupolizei auf Kosten der Beschwerdeführerinnen einer von ihr bestimmten Fachperson den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens geben.