Nach einer einmaligen Fristverlängerung bis 2. Juli 2018 und weiteren (nicht bewilligten) Fristerstreckungsgesuchen kündigte die Baupolizei am 12. Juli 2018 an, der Auftrag werde in der nächsten Woche vergeben. Am 13. Juli 2018 stellten die Beschwerdeführerinnen den Antrag auf Verzicht auf die Ersatzvornahme und reichten ein Schreiben des Ingenieurbüros H.________ vom 6. Juli 2018 ein, wonach mittels Tragkonstruktion mit Träger und Stützen mit der nötigen Fundation eine Lösung bestehe. Das Ingenieurbüro führte sinngemäss aus, andere Lösungen als die von den Beschwerdeführerinnen gewählte seien kostenintensiv und ästhetisch kaum befriedigend.