b werde im eingereichten Gutachten nicht beantwortet, da sich die Massnahmen aufs Notwendigste beschränken müssen und die beiden neu erstellten Fassadenwände des Erweiterungsbaus als Stütze des Wintergartens nicht bestehen bleiben dürfen. Die Baupolizei werde am 6. Juni 2018 ein Gutachten in Auftrag geben, wobei es den Beschwerdeführerinnen freistehe, bis dahin ein vollständiges Gutachten einzureichen. Nach einer einmaligen Fristverlängerung bis 2. Juli 2018 und weiteren (nicht bewilligten) Fristerstreckungsgesuchen kündigte die Baupolizei am 12. Juli 2018 an, der Auftrag werde in der nächsten Woche vergeben.