14 cm sanierungsbedürftig war und durch das Verlängern der Garagenwand eine gute und kostengünstige Sanierung gewählt worden sei. Eine Stütze in der Deckenecke sei richtigweise nicht gewählt worden, damit kein Tragsystem entstehe, welches der vorhandenen Armierung nicht entspreche.12 Die Baupolizei hielt daraufhin im Schreiben vom 23. Mai 2018 fest, die Frage gemäss Ziffer 3.2 Bst. b werde im eingereichten Gutachten nicht beantwortet, da sich die Massnahmen aufs Notwendigste beschränken müssen und die beiden neu erstellten Fassadenwände des Erweiterungsbaus als Stütze des Wintergartens nicht bestehen bleiben dürfen.