c) Die Gemeinde verfügte am 24. Juli 2017, die Beschwerdeführerinnen hätten ein Gutachten einer anerkannten Fachperson für Baustatik (dipl. Bauingenieur) einzureichen, in welchem sich die Fachperson zu folgenden Fragen äussert: 3.2 a) Die neu erstellten Fassadenwände des Erweiterungsbaus im Erdgeschoss müssen entfernt werden. Ist die Konstruktion, insbesondere die Betondecke, die den Wintergarten im ersten Obergeschoss trägt, nach Abbruch der Fassadenwände im Erdgeschoss genügend tragfähig?