Diesem Umstand habe der beim Umbau beigezogene ETH- Ingenieur entgegengewirkt. Ein Einzelfundament würde sich hingegen zusammen mit dem Hang bewegen. An der Südfassade sei ein Betonträger als Unterzug zur Tragfähigkeit ausgebildet worden. Gemäss Skizze von Gutachter G.________ verliere dieser Betonunterzug das Auflager. Der Gutachter G.________ nenne zudem keine Dimensionierung des Stahlträgers und des Betonfundaments. Er habe die Statik wohl gar nicht gerechnet. Gefragt gewesen sei der Preis für die Änderung und den Rückbau, nicht für den Stahlträger mit Einzelfundament. Die Frage habe der Gutachter G.________ nicht beantwortet.