Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 120/2019/4 5 unterschritten, was mit der (beantragten) Ausnahmebewilligung "ergänzt" werden könnte bzw. keine Wiederherstellung rechtfertige. Zudem bestehe die Möglichkeit, sich mit der Eigentümerin der Nachbarparzelle zu einigen. Es fehle zudem an einem öffentlichen Interesse, abgesehen vom allgemeinen Grundsatz, wonach Bauvorschriften grundsätzlich einzuhalten seien.